Neues Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte

Auch das Vergaberecht im Unterschwellenbereich, die 90% der Vergaben ausmachen sollen, wurde neu geregelt. Anfang Januar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgte Anfang Februar. Ergänzend sind dann noch Änderungen im Haushaltsvergaberecht des Bundes und der Länder sowie in den Landesvergabegesetzen erforderlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert